Rentenreform und Vermögensbildung – Der digitale Euro – Henry Hazlitt – Abschaffung des ÖRR – Essaypreis für Marius Drozdzewski
- by Josef
Wenn jetzt überlegt wird, auch Kapitalerträge für die Beitragsbemessung der Sozialversicherungen heranzuziehen, dann kann es passieren, dass, wie schon 2003, die Axt an die Altersvorsorge und die Vermögensbildung von Millionen Bürgern gelegt wird. Dabei wäre gerade die aktienorientierte Anlage der Game Changer, um die demographischen Probleme zu überwinden.
ANSICHT
Die Regierung legt die Axt an die Vermögensbildung
Die Einigung von Union und SPD zur Rentenpolitik lässt aufhorchen – und zwei Passagen besonders: Zum einen soll untersucht werden, inwiefern es Sinn ergibt, weitere Einkunftsarten in die Beitragsbemessung einzubeziehen. Zum anderen soll die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung geprüft werden. Das klingt auf den ersten Blick harmlos, ist aber gesellschaftlicher Sprengstoff erster Güte. Schon einmal hat eine Regierung die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungen verbreitert: 2003, als der Umgang mit den sogenannten Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge reformiert wurde. Die Entgeltumwandlung in eine Lebensversicherung durch den Arbeitgeber war seit den 1960er Jahren eine attraktive Form, für das Alter vorzusorgen. Die Beiträge für die Lebensversicherung, die meist durch ein 13. Jahresgehalt oder das Weihnachtsgeld umgewandelt und vom Arbeitgeber abgeführt wurden, konnten mit 20 Prozent pauschal besteuert und ab 60 steuer- und sozialversicherungsfrei entnommen werden. Das machte selbst eine schlechte Lebensversicherung zu einer attraktiven Anlage.
Doch mit Ulla Schmidt von der SPD wurden diese Spielregeln rückwirkend verändert. Diese war in der damaligen Schröder-Regierung Gesundheitsministerin. Da sie eine Finanzlücke in den gesetzlichen Krankenversicherungen zu schließen hatte, wollte sie die Einnahmeseite erhöhen und führte die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für Auszahlungen aus Direktversicherungen ein – rückwirkend. Das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ wurde am 13.11.2003 beschlossen und galt für alle Verträge, die ab dem 1.1.2004 ausgezahlt wurden. In der Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens wurde von rot-grüner Seite noch ein entscheidender Satz geändert:
„Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.“
Es konnte also passieren, dass Arbeitnehmer über Jahrzehnte in eine Direktversicherung gespart hatten, am 1.1.2004 in Rente gingen, sich die Direktversicherung für ihre Altersvorsorge auszahlen ließen und plötzlich ein Drittel der Erträge einer Lebensversicherung von der Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten wurden. Das galt selbst dann, wenn die Direktversicherung privat, also nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, weitergeführt wurde. Da der komplette Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zugrunde gelegt wurde, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, kam leicht eine Summe von mehreren tausend Euro weniger heraus, teilweise sogar fünfstellige Summen. Die über sechs Millionen Betroffenen empfanden dies mit Recht als Enteignung und einen tiefen Vertrauensbruch der Politik. Sie organisierten sich bundesweit in zahlreichen Selbsthilfegruppen und klagten bis hoch zum Bundesverfassungsgericht.
Wenn jetzt überlegt wird, auch Kapitalerträge für die Beitragsbemessung von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen, dann kann es wieder passieren, dass kurz vor Torschluss so ein Satz in den Gesetzentwurf geschrieben und damit erneut die Axt an die Altersvorsorge und die Vermögensbildung von Millionen Bürgern gelegt wird. Dabei wäre gerade die aktienorientierte Anlage der Game Changer, um die demographischen Probleme zu überwinden. Daher wäre das Gegenteil zu tun: Nach einer Haltedauer müssten die Erträge steuerfrei sein, denn sie wurden ja aus versteuertem Einkommen gespart, und die Unternehmen haben auf ihre Gewinne ebenfalls bereits Körperschaftsteuer entrichtet.
AUSBLICK
Warum der digitale Euro zum Scheitern verurteilt ist
Der digitale Euro ist kein harmloses Digitalisierungsprojekt, sondern ein staatliches Machtinstrument. Er gefährdet die Freiheit der Bürger, die einst aus den Trümmern der Hyperinflation erwuchs. Dabei gibt es längst bessere Alternativen. Für die Bürger hat der digitale Euro keinen Nutzen. Außer einem vagen Souveränitätsargument hat die EZB bislang keine Vorteile für die Bürger genannt. Sie will ihn ohnehin lediglich für den Zahlungsverkehr im Euro-Raum öffnen und das nur für Bürger und nicht für Unternehmen. Aber all dies kann künftig auch verändert werden. Kommt einmal ein zentraler digitaler Euro, kann er später programmiert, negativ verzinst oder gesperrt werden. Was die Alternativen sind, und wieso der digitale Euro Deutschland und die EU zurückwirft, habe ich in einem Beitrag für den Cicero aufgezeigt.
WELTBEWEGER
Henry Hazlitt
Henry Hazlitt (1894-1993) hatte in der vergangen Woche Geburtstag. Er gilt als einer der begabtesten liberalen Publizisten und Kommunikatoren des letzten Jahrhunderts. Sein Buch „Economics in one Lesson“ ist eines der einflussreichsten ökonomischen Bücher überhaupt. Darin beschreibt er auch das Bild „Was man sieht und was man nicht sieht“. Es stammt zwar ursprünglich von Frédéric Bastiat, aber Hazlitt hat es populär gemacht. Ich habe seinen Geburtstag zum Anlass genommen, diesen Gedanken auf die aktuelle Rentenpolitik zu übertragen.
Mitstreiter
Junge Liberale fordern Abschaffung der Öffentlich-Rechtlichen
Die beiden Liberalen Jens Teutrine und Alexander Steffen haben einen bemerkenswerten Aufruf für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für die Abschaffung des Rundfunkbeitrages gemacht. Dazu haben sie eine Petition gestartet, die man unterstützen kann. Wie dies umgesetzt werden könnte, haben wir von Prometheus vor 10 Jahren in einem Gutachten unter Federführung von Prof. Dr. Justus Haucap dargelegt. Es ist heute noch sehr lesenswert und dient vielleicht auch dazu, das nötige geistige Rüstzeug zu haben, um die Auseinandersetzung gegen den Zwangsbeitrag nicht nur den politischen Rändern zu überlassen. Denn eigentlich ist eine liberale Rundfunkordnung ein Freiheitsthema par excellence.
Heimat der Freiheit
Marius Drozdzewski gewinnt Essaypreis des Roman-Herzog -Instituts
Unser Kollege Marius Drozdzewski, der seit April unser Head of Strategy and Communication ist, wurde im Rahmen eines großen Symposiums am 13. November in München als Gewinner des diesjährigen Essay-Wettbewerbs des Roman-Herzog-Instituts präsentiert; die Laudatio hielt der Historiker Prof. Dr. Michael Wolffsohn. Das Essay unter dem Titel „Gerechtigkeit anders denken. Vom Nullsummenspiel zur Wachstumsperspektive“ gipfelt in der Feststellung: „Nicht statische Verteilung oder kurzfristige Bewertungen des Vorteils bestimmter Gruppen von Personen sind entscheidend, sondern mittel- und langfristige Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Gesellschaft kurzfristig durch Umverteilung verteilungsgerecht zu machen, verhindert jedoch oft, sie durch Wachstumschancen mittelfristig besser werden zu lassen.“