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Ressentiment-Steuer – Benjamin Franklin Bache – College Freedom Forum

Das Bundesfinanzministerium will Kryptowerte künftig wie Aktien besteuern und die einjährige Haltefrist streichen – begründet mit einem angeblichen Gerechtigkeitsdefizit. Dabei wird kurzfristige Spekulation längst mit bis zu 45 Prozent belastet; steuerfrei bleibt nur, was der Gesetzgeber selbst nicht als Spekulation einordnet, genau wie bei Gold, Kunst und Oldtimern. Wer eine Anlageklasse mit fiktiven Argumenten umdeutet, um an bereits versteuertes Vermögen zu kommen, handelt nicht gerecht, sondern unredlich.

ANSICHT

Prinz John aus Disneys Robin Hood zaehlt sein Gold
Photo from Schurken Wiki

Und die nächste Ressentiment-Steuer

Mit Krypto reich werden, das will jetzt auch der Fiskus. In dieser Woche wurde bekannt, dass das vom Vizekanzler geführte Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten vorgelegt hat. Er sieht vor, Bitcoin und Co. steuerlich nicht mehr wie alle „anderen Wirtschaftsgüter“ zu behandeln, Gold etwa oder Kunst, sondern wie Aktien, auf die die 25-prozentige Abgeltungsteuer anfällt. Für alle Käufe ab 2027 entfiele damit die einjährige Haltefrist, die bis dato Steuerfreiheit garantierte.

Klingbeil erhofft sich durch diese Steuererhöhung Zusatzeinnahmen von bis zu 350 Millionen Euro im Jahr. Einmal übersetzt für Krypto-Bros: Das sind 1.400 Lamborghini Urus. Und für die mitlesenden Finanzbeamten: Das sind vier Tage Zinszahlungen auf die Bundesschuld.

Politisch ist das vermutlich ein smarter Move. Vorurteile über Kryptowerte und diejenigen, die in sie investieren, halten sich hartnäckig (siehe oben). So begründet der Gesetzentwurf die Steuererhöhung vor allem mit einem angeblichen Gerechtigkeitsdefizit: „Es ist ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, Gewinne aus Spekulationen mit Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei bleiben.“

Nehmen wir diese Aussage einmal auseinander.

„Spekulation“ mit Kryptowerten, vom Gesetzgeber selbst definiert als Verkauf innerhalb eines Jahres, wird bereits heute mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Der liegt bei bis zu 45 Prozent, fast doppelt so hoch wie die Abgeltungsteuer. Steuerfrei bleibt, was der Gesetzgeber selbst nicht als Spekulation einordnet: das Halten über ein Jahr.

Und das ist kein Krypto-Privileg. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet seit hundert Jahren zwei Arten von Vermögen. Kapitalvermögen ist ein Anspruch gegen jemanden: Die Aktie verspricht einen Anteil am Gewinn, die Anleihe Zins und Rückzahlung. Weil da jemand zahlt, wird besteuert, was er zahlt. Gold, Kunst, Oldtimer und Bitcoin versprechen nichts. Niemand schuldet ihrem Besitzer etwas, es gibt keinen Ertrag, nur einen Marktpreis und für Preisänderungen gilt die Haltefrist. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 für Bitcoin ausdrücklich bestätigt. Token, die tatsächlich Unternehmensanteile oder Forderungen verbriefen, werden übrigens schon heute wie Aktien besteuert. Der Entwurf nimmt sie deshalb selbst aus.

Tatsächlich ungerecht ist es, eine unliebsame Anlageklasse mit fiktiven Argumenten umzudeuten, um Bürgern mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Es steht dem Staat schlicht nicht zu, das vermutete Motiv des Anlegers zum Besteuerungsgrund zu machen. Selbst wenn Bitcoin-Anleger risikofreudiger wären als Edelmetall-Anleger: In der Natur der Sache bleiben beide Anlageklassen gleich.

Und wenn wir gerade von Gerechtigkeit sprechen: Egal ob Aktie, ETF, Bitcoin oder Gold – Bürger investieren bereits versteuertes Vermögen, oft in der Hoffnung, ihr „hart erarbeitetes Einkommen“ irgendwie vor der Inflation zu schützen, die der Staat selbst angefacht hat. Allein dafür braucht es schon ein goldenes Händchen. Wer zwischen 2021 und 2025 nominal 22 Prozent Wertzuwachs erzielte, hat vor Steuern gerade einmal die Inflation ausgeglichen.

Im Umkehrschluss heißt das für viele Anleger: Statt „Spekulationsgewinne“ zu besteuern, geht die Abgeltungsteuer an die Substanz. Aus 10.000 Euro werden 12.200, davon gehen 316 Euro ans Finanzamt. Der Anleger, der real keinen Cent verdient hat, steht nach Steuern über drei Prozent im Minus.

Das ist nicht gerecht, das ist unredlich.

WELTBEWEGER

Portraet von Benjamin Franklin Bache
Photo from Wikimedia Commons (Public domain)

Benjamin Franklin Bache

In dieser Woche vor 228 Jahren, am 10. September 1798, starb in Philadelphia ein 29-Jähriger am Gelbfieber, den die damalige First Lady der Vereinigten Staaten am liebsten hinter Gittern gesehen hätte: Benjamin Franklin Bache, Enkel des Gründervaters Franklin, Drucker von Beruf und Herausgeber der „Aurora“, der lautesten Zeitung der jungen Republik. Abigail Adams, Frau des zweiten Präsidenten John Adams und einer der klügsten politischen Köpfe der Gründergeneration, schrieb im Frühjahr 1798 Brief nach Brief, in denen sie forderte, man müsse diesem Mann endlich das Handwerk legen. Bache war „Jeffersonian“ aus Überzeugung, und er glaubte, dass eine Republik nur überlebte, wenn ihre Regierenden jeden Morgen damit rechnen müssten, in der Zeitung zu stehen.

Über Nationalheld George Washington schrieb die Aurora, wenn je eine Nation von einem Mann verdorben worden sei, dann diese von ihm. 1795 kam sein größter Coup: Die Regierung hatte mit England den Jay-Vertrag ausgehandelt, der einen neuen Krieg vermied, dafür aber britische Handelsinteressen bediente und den revolutionären Verbündeten Frankreich brüskierte. Der Senat beriet ihn geheim. Bache bekam den Text von einem Senator zugespielt, druckte ihn, und binnen Tagen brannten in den Hafenstädten Jay-Puppen. Rücksicht auf die eigene Person nahm er dabei nicht. Ein Regierungsanhänger verprügelte Bache auf einer Werft, ein Mob attackierte seine Druckerei, und im Juni 1798 ließ man ihn wegen „aufrührerischer Verleumdung“ verhaften – noch bevor der „Sedition Act“, mit dem Präsident Adams die Opposition zum Schweigen bringen wollte, überhaupt Gesetz war.

Man vergisst leicht, wie offen die Lage damals war. Der First Amendment, der die Pressefreiheit garantiert, war das Papier nicht wert, auf dem er stand. Die Regierung hatte gerade ein Gesetz beschlossen, das Kritik am Präsidenten unter Strafe stellte, und Redakteure standen dafür vor Gericht. Dass aus den Vereinigten Staaten die globale Blaupause für liberale Demokratie werden würde, stand in diesem Jahr keineswegs fest.

Bache starb, bevor sein Prozess begann. Seine Witwe Margaret heiratete seinen Redakteur William Duane, die Aurora erschien weiter und wurde zum Zentralorgan der Opposition: das Blatt, aus dem republikanische Zeitungen im ganzen Land ihre Artikel nachdruckten. Zwei Jahre später wählten die Amerikaner Thomas Jefferson zum Präsidenten, und der Sedition Act hatte daran seinen Anteil – als Beweis, dass eine Regierung, die Kritik kriminalisiert, die Kritik verdient. Jefferson ließ das Gesetz 1801 auslaufen und begnadigte jeden, der darunter verurteilt worden war. Es war der erste friedliche Machtwechsel zwischen zwei Parteien in der Geschichte der Republik, und er lief über die Druckerpresse.

HEIMAT DER FREIHEIT

College Freedom Forum 2026, Alte Muenze Berlin
Photo from Prometheus

College Freedom Forum Berlin – 25. September, Alte Münze

Am Tag vor dem diesjährigen Open Summit holen wir das College Freedom Forum der Human Rights Foundation nach Berlin, zum ersten Mal auf dem europäischen Festland. Die HRF kennt man vom Oslo Freedom Forum, dem wichtigsten Treffpunkt für Dissidenten weltweit; das College Freedom Forum bringt dieselben Leute mit Studenten und Young Professionals in einen Raum. Auf der Bühne stehen diesmal Chloe Cheung aus Hongkong, auf die Peking ein Kopfgeld gesetzt hat, Pedro Urruchurtu von der venezolanischen Opposition, Tanele Maseko, deren Mann in Eswatini für seine Menschenrechtsarbeit erschossen wurde, und Zohreh Abdollahkhani, die für Frauen im iranischen Sport kämpft. Für sie ist Freiheit kein Seminarthema, sondern der Grund, warum sie nicht nach Hause können.

Ticket 15 Euro; Open-Summit-Ticket am Folgetag für CFF-Gäste 10 statt 50 Euro.