GKV-Zwangsabgabe – 250 Jahre Wohlstand der Nationen – Mein Cicero-Interview
- by Josef
Angesichts steigender Beiträge und einem klaffenden Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat Gesundheitsministerin Warken ihre Reform vorgelegt. Es ist eine typische politische Flickschusterei. Vor allem verkennt sie, dass die GKV keine Versicherung ist – sondern eine einkommensabhängige Zwangsabgabe.
ANSICHT
Die GKV ist keine Versicherung - Warkens Reformentwurf beweist es
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich seit 2022 von 1,4 auf 2,9 Prozent mehr als verdoppelt. Ohne entschlossenes Handeln droht ein historisches Finanzdefizit von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030. Angesichts dieser Zahlen hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken jetzt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, die Beitragssätze ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Es ist eine typische politische Flickschusterei.
Denn Warkens Entwurf flickt ein System, dessen Konstruktionsfehler er nicht benennt. Wer das verstehen will, muss zunächst eine unbequeme Frage stellen: Ist die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt eine Versicherung?
Eine Versicherung beruht auf dem Äquivalenzprinzip: Die Prämie entspricht dem individuellen Risiko. Wer sein Haus am Fluss baut, zahlt mehr Gebäudeversicherung. Wer Dachdecker ist, zahlt mehr Berufsunfähigkeitsversicherung. Raucher zahlen für eine Risikolebensversicherung mehr als Nichtraucher.
Die private Krankenversicherung wendet dieses Prinzip auf ihre Weise an: Beim Eintritt in die PKV wird der Gesundheitszustand einmalig geprüft. Wer jung und gesund eintritt, zahlt dauerhaft niedrige Prämien – weil das Risiko zum Eintrittszeitpunkt gering ist und die PKV Kapital für spätere Krankheitsphasen bildet. Wer mit Vorerkrankungen einsteigt, zahlt Risikozuschläge. Das ist risikogerechte Bepreisung – nicht bei jeder Arztrechnung neu bewertet, sondern einmalig bei Vertragsschluss. Das Prinzip bleibt dasselbe: individuelle Risikoprüfung als Grundlage der Prämie.
Dazu kommt die Kapitaldeckung: Die PKV legt Beitragsanteile als Alterungsrückstellungen an, die später höhere Gesundheitskosten abfedern. Das System ist also nicht auf den ewig jungen, gesunden Versicherten angewiesen – sondern plant den Lebensverlauf ein.
Und schließlich der Risikotransfer: Das individuelle Risiko wird gegen eine vertraglich verbindliche Prämie auf den Versicherer übertragen – vor Gericht durchsetzbar, gegen staatliche Eingriffe geschützt.
Die GKV erfüllt keines dieser Kriterien. Der GKV-Beitrag bemisst sich am Einkommen, nicht am Gesundheitszustand – weder beim Eintritt noch danach. Eine Gesundheitsprüfung findet nie statt. Ein gesunder 28-jähriger Ingenieur mit gutem Gehalt zahlt ein Vielfaches dessen, was eine chronisch kranke Rentnerin zahlt – obwohl das Risiko exakt umgekehrt verteilt ist. Familienmitglieder werden beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsumfang wird zentral festgelegt und kann jederzeit durch parlamentarische Mehrheit verändert werden. Es gibt keine Kapitaldeckung, keine Alterungsrückstellungen. Was eingenommen wird, wird sofort ausgegeben.
Die GKV ist keine Versicherung. Sie ist eine einkommensabhängige Zwangsabgabe – eine Steuer auf Erwerbsarbeit mit Versicherungsetikett. Das ist das eigentliche Systemversagen: Die GKV wird als Versicherung verkauft, funktioniert aber als Umverteilungsmaschine – und der Bund nutzt sie als stille Haushaltsentlastung. Zum Beispiel beim Bürgergeld: Der Bund zahlt für Bürgergeld-Empfänger monatlich nur rund 130–140 Euro Krankenkassenpauschale, während die tatsächlichen durchschnittlichen Behandlungskosten deutlich höher liegen. Laut Analysen des GKV-Spitzenverbandes und des IGES-Instituts betragen die realen Ausgaben pro Bürgergeld-Empfänger über 310 Euro monatlich. Die Deckungsquote des staatlichen Beitrags liegt damit bei nur 38 bis 40 Prozent der tatsächlichen Kosten. Die Lücke summiert sich auf rund 10 Milliarden Euro jährlich – querfinanziert über die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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