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Bürokratie entwaffnen – Bückbürgertum – Elon Musk

Der Mittelstand verbringt seine Zeit nicht mehr damit, zu wirtschaften, sondern damit, seine Gesetzestreue zu beweisen. Der Unternehmer wird nicht bestraft, weil er gegen das Gesetz verstößt, sondern weil er nicht lückenlos belegen kann, dass er es eingehalten hat. Aus dem Unternehmer ist ein Verdächtiger geworden, der seine Unschuld permanent zu protokollieren hat. Es braucht ein Bürokratiesanktions-Befreiungsgesetz.

ANSICHT

Photo: Christoph Scholz, from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Bürokratie entwaffnen: Ein Vorschlag für den Mittelstand

Wer in Deutschland ein Unternehmen führt, kennt das Gefühl: Nicht die eigentliche Arbeit erschöpft, sondern der Papierberg daneben. Dokumentieren, melden, nachweisen, archivieren. Jede einzelne Pflicht mag für sich genommen begründbar erscheinen – in ihrer Summe aber haben sie sich zu einem Geflecht verdichtet, das vor allem kleine und mittlere Betriebe erstickt. Der Mittelstand verbringt einen wachsenden Teil seiner Zeit nicht mehr damit, zu wirtschaften, sondern damit, seine Gesetzestreue zu beweisen.

Darin liegt ein oft übersehener Befund. Das eigentliche Problem steckt selten in den materiellen Geboten selbst, sondern in den Dokumentations- und Berichtspflichten, die sich um sie gelegt haben und in den Sanktionen, die jeden Formfehler bedrohen. Der Unternehmer wird nicht bestraft, weil er gegen das Gesetz verstößt, sondern weil er nicht lückenlos belegen kann, dass er es eingehalten hat. Aus dem Unternehmer ist ein Verdächtiger geworden, der seine Unschuld permanent zu protokollieren hat.

Der naheliegende Weg, ein „großes Entbürokratisierungsgesetz“, das tausende Einzelvorschriften durchforstet, ist in der Vergangenheit regelmäßig in der Detailtiefe versunken. Werden zwei Verordnungen und Gesetze abgeschafft, kommen fünf neue hinzu. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen.

Ein anderer Weg wäre erfolgsversprechender. Die Idee: Ein Bürokratiesanktions-Befreiungsgesetz könnte mit einem Federstrich jene Sanktionen außer Kraft setzen, die allein an die Verletzung von Dokumentations- und Berichtspflichten geknüpft sind, auch künftige. Die zugrunde liegenden materiellen Pflichten blieben dabei vollständig bestehen. Wer eine Vorschrift verletzt, haftete weiterhin. Wer aber lediglich nicht jeden Vorgang formgerecht belegt hat, sähe sich nicht länger einem Bußgeld oder gar dem Strafrecht ausgesetzt.

Im Zweifelsfall, wenn berechtigte Anhaltspunkte für einen tatsächlichen Verstoß bestehen, könnte der Betroffene den Nachweis seiner Rechtstreue mit Beweismitteln seiner Wahl führen. Eine Umkehr der Beweislast fände nicht statt. Und wo Gerichte über die Reichweite stolpern, meldeten sie die strittigen Fälle, sodass der Gesetzgeber die Anwendung Jahr für Jahr ausdrücklich klarstellen könnte.

Der Reiz dieses Ansatzes: Er griffe nicht in die Systematik des geltenden Rechts ein. Er nähme nur den Knüppel weg, mit dem der Staat heute jede Schlamperei im Aktenordner zur Existenzbedrohung erklärt.

Das Bürokratiesanktions-Befreiungsgesetz würde aus lediglich 3 Paragraphen bestehen, die ich hier wiedergebe:

Bürokratiesanktions-Befreiungsgesetz

§1

Bis zu einer ausdrücklichen Aufhebung durch gesonderte Bundesgesetze werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sämtliche Sanktionen, seien sie nach Strafrecht oder Ordnungswidrigkeitengesetz abzuwickeln, außer Kraft gesetzt, welche für nicht erfolgende Dokumentation und/oder Berichterstattung festgelegt sind, soweit diese Dokumentationen und Berichterstattungen lediglich der Dokumentation oder Berichterstattung der Befolgung von in den jeweiligen Gesetzen geregelten Handlungs- und/oder Unterlassungsgeboten dienen.

§2

(1)

Die aufgrund dieses Gesetzes sanktionsfrei gestellten Verpflichtungen zu Dokumentation und/oder Berichterstattung bleiben in den betroffenen Gesetzen unberührt.

(2)

Bei Verletzung der betroffenen Dokumentations- und/oder Berichterstattungspflichten ist dem Verletzer im konkreten Einzelfall eines begründeten Zweifesl an der rechtsgetreuen Einhaltung rechtlicher Gebote, deren Befolgungsüberwachung die jeweiligen Dokumentationen und/oder Berichte dienen sollen, gestattet, den Nachweis der Einhaltung der ihn im spezifischen Gesetz treffenden Verpflichtungen durch andere Beweismittel seiner Wahl zu führen. Eine Umkehrung bislang bestehender Beweislasten findet dadurch nicht statt.

§3

(1)

Zur Identifizierung von aus diesem Gesetz erwachsenen Unklarheiten hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf Dokumentations- und/oder Berichterstattungspflichten auf jeweils betroffene gesetzliche Regelungen sind Gerichte verpflichtet, ihnen vorgetragene Meinungsunterschiede von Prozessparteien über die Auslegung dieses Gesetzes im Einzelfall mit Nennung der in Frage stehenden Sanktionsvorschrift an das Bundesamt für Justiz, Abt. Sanktionsbefreiung, zu melden.

(2)

Anhand dieser Meldungen wird durch ein gesondertes Konkretisierungsgesetz die Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf konkrete Sanktionsvorschriften einmal jährlich ausdrücklich klargestellt.

Hinter dem juristischen Mechanismus steht ein Menschenbild: Eine freie Ordnung beruht nicht auf der Annahme, dass jeder Bürger ein potenzieller Rechtsbrecher ist, den nur die Drohung mit Strafe im Zaum hält. Sie beruht auf Vertrauen darauf, dass Menschen ihren Verpflichtungen im Regelfall nachkommen, und dass der Staat erst dort eingreift, wo es konkrete Anhaltspunkte für das Gegenteil gibt.

Friedrich August von Hayek hat gezeigt, dass Ordnung nicht aus lückenloser Kontrolle entsteht, sondern aus Regeln, die Freiheit ermöglichen, statt sie zu ersticken. Die ausufernde Sanktionsbürokratie hat dieses Verhältnis umgekehrt: Sie misstraut zuerst und fragt später. Ein Sanktions-Moratorium für reine Dokumentationspflichten würde es zurückdrehen. Misstrauen würde durch Verantwortung ersetzt. Und Verantwortung ist die Voraussetzung für Freiheit, auch die unternehmerische.

AUSBLICK

Photo: Westend-Verlag

Buch-Empfehlung: „Bückbürgertum” von Ulf Poschardt

Ein Jahr nach „Shitbürgertum” kommt der zweite Poschardt, und er dreht den Spieß um. Hatte das erste Buch die Schuldigen für den Niedergang im links-grünen Milieu gefunden, fragt der Nachfolger, der in dieser Woche erschienen ist: Warum haben die Bürgerlichen das kampflos geschehen lassen? Die Antwort sind die Bückbürger – Konservative, Liberale, Unternehmer, der Kanzler, die wider bessere Überzeugung dem Zeitgeist nachgaben und das kulturelle Feld räumten. Dem moralisch anmaßenden Shitbürger stellt Poschardt diesen Mitläufer im vorauseilenden Gehorsam gegenüber.

Stark ist das Buch in seiner historischen Linie, von der ausgebliebenen bürgerlichen Revolution über den Umgang mit der Schuld nach 1945 und den „Bluff der 68er” bis zu den Kapitulationen von Schmidt, Kohl und Merz („Friedrich Merz bückte sich tief”). Manches ist überspitzt, etwa die These von Merkel als strategisch sich bückender Ex-Marxistin. Glaubwürdig wird das Ganze durch das Kapitel, in dem sich Poschardt selbst zum Bückbürger erklärt, trotz später Wende. Für Liberale ist es eine Mahnung in eigener Sache: Wem Eigentum, Markt und Eigenverantwortung egal sind, gibt sich auf und wird selbst zum Bückbürger.

WELTBEWEGER

Photo: Wikimedia Commons (Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license)

Elon Musk

Elon Musk ist eine der umstrittensten Persönlichkeiten unserer Zeit – und seit dem Börsengang von SpaceX auch der erste Billionär der Geschichte. Musk ist ein Visionär, der die Raumfahrt kommerzialisiert hat und aus dem staubigen Umfeld des Staates herausgeholt hat – zumindest teilweise. Seine Idee, eine selbsterhaltende Stadt auf dem Mars zu gründen oder mit Tesla einen Großangriff auf die etablierte Automobilindustrie zu wagen, ist spektakulär. Sein privates Satellitensystem Starlink hilft der Ukraine, gegen den russischen Aggressor zu bestehen und diesem empfindliche Schläge zu versetzen. Nebenbei führt seine unternehmerische Genialität nicht nur zu zehntausenden neuer Arbeitsplätze, sondern sorgt auch für Wohlstand. Allein der größte Börsengang der Geschichte hat über 4.400 aktuelle und ehemalige SpaceX-Mitarbeiter zu Millionären gemacht. Elon Musk ist ein Weltbeweger.